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Archivierung des WWW

Dieser Eintrag stammt von admin Am 27.11.2008 @ 19:00 In Web 2.0 | Keine Kommentare

Zum kulturellen Erbe gehören nicht nur Druckerzeugnisse, sondern auch im WWW Hinterlegtes! Kulturelles Erbe gilt es für kommende Generationen zu archivieren; deshalb ist geplant, dass die Nationalbibliothek ihr Archiv um bestimmte Weberzeugnisse erweitert.

Die Grundlage für diese Entscheidung ist im Jahr 2006 mit dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek geschaffen worden. Dieses Gesetz schreibt vor, dass auch “Medienwerke in unkörperlicher Form” wie “Darstellungen in öffentlichen Netzen” zu sammeln sind. Die am 23.10.2008 in Kraft getretene Pflichtablieferungsverordnung hat ihren Ursprung in diesem Gesetz. Eine riesige Aufgabe gilt es zu konkretisieren bzw. zu bewältigen.

Die Verwirrung bei allen Verfassern und Autoren von Webinhalten ist derzeit sehr groß. Es begeht nämlich derjenige eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße bis zu einer Höhe von EUR 10.000, der sein Werk nicht vorschriftsmäßig an die staatliche Sammlung übergibt.

Gemäß Nationalbibliothek sind beispielsweise abgabepflichtig: Elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien, aber eben auch ganz generell: “Webseiten”. Dabei werden durch die Verordnung solche Webseiten ausgeschlossen, die nur gewerblichen, geschäftlichen, privaten oder häuslichen Zwecken dienen.

Die Webseitenbetreiber warten nun auf entsprechende Anweisungen der Deutschen Nationalbibliothek. Erst wenn diese konkretisiert vorliegen, kann eingeschätzt werden, wie groß der Aufwand für die Betreffenden wirklich sein wird.

Quelle: [1] ftd.de

Siehe auch hier: [2] www.netzpolitik.org


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[1] ftd.de: http://www.ftd.de/karriere_management/recht_steuern/:Recht-Steuern-Das-Web-soll-
ins-Archiv/443351.html#bewertung

[2] www.netzpolitik.org : http://netzpolitik.org/2008/nationalbibliothek-das-web-soll-ins-archiv/

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