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Urteil veröffentlicht
Dieser Eintrag stammt von admin Am 28.1.2009 @ 20:37 In Web 2.0, Web-News | Keine Kommentare
Im September verurteilte das Landgericht Berlin Abmahnanwalt Gravenreuth wegen seines Rechtsstreits mit der taz zu 14 Monaten Haft. Nun wurde das schriftliche Urteil veröffentlicht.
Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den als “Abmahnanwalt” berüchtigten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu vierzehn Monaten Haft. Er hatte versucht, sich rechtswidrig[1] am Vermögen der “taz” zu bereichern.
Das gesamte Urteil im Wortlaut steht auf der [2] Homepage von Anwalt Eisenberg.
Die Revision vor dem Kammergericht Berlin ist noch anhängig. Auch wenn von Gravenreuth selbst seine Chancen dort als “gut” bezeichnet, ist nach dem wohlbegründeten Urteil des Landgerichts die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er seine Haftstrafe antreten muß.
Quelle: [3] taz.de
Update am 22.02.2010: Gerade eben geht die folgende Meldung durch viele Medien:
Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich selbst gerichtet; er hat SELBSTMORD begangen!
Man schaue auch hier: [4] www.literaturasyl.de.
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[1] am Vermögen der “taz” zu bereichern: http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/wegen-betrugs-hinter-gitter/
[2] Homepage von Anwalt Eisenberg: http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=LG_Berlin:_Rechtsanwalt_Frei
herr_v.Gravenreuth_soll_wegen_versuchten__Betruges__zum_Nachteil_der_taz__in%B4s_Gef%E4ngnis&id=97
[3] taz.de : http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/keine-positive-legalprognose/
[4] www.literaturasyl.de.: http://www.literaturasyl.de/
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