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Februar 2009
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Archive für 22.2.2009

Ganz gemeine WWW-Fallen


heinka: Da ich selbst schon betroffen war und auch derzeit erneut und ganz aktuell zweifelhafte Geldforderungen über´s WWW per E-Mail erhalte, möchte ich alle meine verehrten Leserinnen und Leser unbedingt auf den folgenden Artikel hinweisen: Die schwarze Liste des Internets

Man kann es sich gar nicht oft genug durchlesen! Und wenn man erstmal solch´ Schreiben von zweifelhaften Anbietern bekommen hat, dann ist es doch tatsächlich so, dass man sich verzweifelt und immer wieder die Frage stellt: “Habe ich nicht doch irgendwann diese oder diese Website besucht und dort das oder das gemacht und vielleicht doch etwas eingegeben!?”

Es ist schon eine raffinierte Strategie und Taktik, ein durchaus ausgeklügeltes Konzept, das dabei immer wieder angewendet wird! Und hätte ich nicht Rechtsbeistand in der eigenen Familie, dann würde auch ich immer wieder in die Fallen der zur o. g. schwarzen Liste gehörenden kriminellen Anbieter hereinfallen! ;(

Quelle: pcwelt.de

Nachfolgende ein paar Auszüge aus dem o. g. Artikel “Die schwarze Liste des Internets“:

“Nepper, Schlepper, Bauernfänger - sie lauern nicht nur im echten Leben, sondern auch im Web. Sie haben alle ein gemeinsames Interesse: Geld zu verdienen – an Ihnen.”

“Abzock-Websites werben damit, Inhalte zu jeweils einem prominenten Thema zu bieten, etwa Tauschbörsen, Hausaufgaben, Kochrezepten, Ahnenforschung, Lehrstellen oder Kinder-Malvorlagen. Die Gestaltung der Websites erweckt bei vielen Anwendern den Eindruck, als seien diese Inhalte gratis - nach vorheriger Registrierung mit Name und Adresse. Doch wer seine Daten eintippt, erhält einige Wochen später eine Rechnung. Denn er habe, so der Inhalt des Begleitschreibens, ein Abo abgeschlossen – zahlbar für ein oder zwei Jahre im Voraus. Wer nicht zahlt, wird mit Mahnungen, Anwaltsschreiben und Briefen von Inkasso-Unternehmen überhäuft, was die Kosten – zumindest auf dem Papier – immer weiter nach oben treibt.”

“Wenn Sie Opfer einer Abzock-Website geworden sind und eine Rechnung erhalten, heißt es in erster Linie – Ruhe bewahren. Denn auch wenn es sich um keinen Betrug seitens des Anbieters handelt, so heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.”

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