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27.3.2009 von admin.
Also doch; es muss gezahlt werden!
Auch für einen beruflich genutzten internetfähigen Computer sind Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu zahlen!
Bereits das Bereitstellen der Möglichkeit, Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übers WWW zu konsumieren, kostet Geld! Es ist dabei völlig unerheblich, ob man diese Möglichkeit nutzt oder es sein lässt!
In einem aktuellen Urteil dazu argumentiert man in etwa wie folgt:
“Ein Computer mit Internetanschluss sei ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, für das laut Staatsvertrag Gebühren zu zahlen seien. Es reiche, dass der Kläger den Rechner zum Empfang der Programme bereithalte. Ob er diese Möglichkeit tatsächlich nutze, sei nicht wesentlich.”
Das gilt nur dann nicht, wenn man Gebühren für Fernsehen oder Radio bereits zahlt bzw. in einem beruflich genutzten Auto ein Radio hat, für das schon Gebühren gezahlt werden.
Quelle: faz.net
Siehe auch: ad-hoc-news.de
Siehe auch: connect.de
Siehe auch: die-topnews.de
Siehe auch: winfuture.de
Siehe auch: golem.de
Siehe auch: sueddeutsche.de
Siehe auch: focus.de
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