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Archive für 18.4.2009

Was ist was im Web 2.0!?

Im unendlich großen World Wide Web und dem sich ständig vergrößernden Web 2.0 verliert man schnell die Übersicht!

Jedem Web-User begegnen immerzu eine Vielzahl neuer Wörter, Begriffe, Methoden, Verfahren, Applikationen, Kommunikationsmöglichkeiten und eine Fülle an Informationen! Es ist schwer, das alles geordnet aufzunehmen, zu speichern und zu behalten! Hilfestellung in diesem “Durcheinander” soll ein YouTube Video-Blog geben!

DirektLink: YouTube-Videoserie

Hier bekommen Web-Einsteiger und -Fortgeschrittene Hilfe; die Phänomene und Grundbegriffe des Web 2.0 werden bei dieser Videoserie anhand von Beispielen einfach, anschaulich und verständlich erklärt. Leider gibt es diese lehrreichen Kurzinformationen bisher nur in englischer Sprache.

So werden Begriffe wie Blogs, soziale Netzwerke, Twitter und vieles andere erläutert. Aber auch andere Bereiche des WWW, die den Rahmen des Web 2.0 sprengen, wie Phishing oder Spam, gehören zu diesem Lehr-Angebot. Mit Hilfe von einfachen Zeichnungen und Animationen werden dabei Themen verdeutlicht; es wird eine Sprache gewählt, die auch Web 2.0-Einsteiger verstehen können.

Quelle: ecin.de

heinkas Anmerkung: Ich glaube, dass das ein sehr gutes, hilfreiches Angebot ist, das jedermann helfen kann! ;)

The Pirate Bay-Prozess


In Schweden wurde ein Urteil gefällt, das möglicherweise weltweit Auswirkungen haben wird!

Die Betreiber der Internet-Tauschbörsen-WebsiteThe Pirate Bay” wurden für die Verletzung des Urheberrechts schuldig gesprochen: Für die vier Angeklagten wurde je eine einjährige Haftstrafe ausgesprochen! Außerdem wurden sie zur Leistung von Schadenersatz in einer Höhe von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) gegenüber von Musik- und Filmunternehmen verurteilt.

Die Verurteilten wollen das Urteil anfechten und in Berufung gehen.

Den Betreibern von The Pirate Bay wurde vorgeworfen, Millionen Internetnutzern eine Plattform für kostenlosen Download von Musik, Filmen und Computerspielen bereitgestellt zu haben. Gleichzeitig wird ihnen vorgeworfen, damit Millionen Internetnutzer ermutigt zu haben, Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

Die Angeklagten – Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde, Fredrik Neij und ihr Finanzier Carl Lundström – verwiesen darauf, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereithalte. Sie vermittle lediglich entsprechende Verbindungen. Die Verteidigung plädierte daher auf Freispruch.

Das Gericht schätzte das anders ein und urteilte auch dementsprechend. Bei dem Urteil wurde außerdem berücksichtigt, dass die Website „kommerziell betrieben“ worden sein soll.

Das Urteil könnte weltweite Auswirkungen haben: Konkret geht es um die Frage, wann genau beim Datei-Herunterladen das Urheberrecht verletzt wird beziehungsweise bis zu welchem Punkt der Website-Betreiber dafür lediglich technische Hilfestellung leistet.

Auf der Pirate-Bay-Website gibt es sogenannte BitTorrent-Daten – das sind kleine Metadaten-Pakete, die den Download großer bis riesiger Dateien im WWW ermöglichen. Die Klärung urheberrechtlicher Fragen – letztlich die Bezahlung – wird dem Nutzer selbst überlassen, der die Datei auf seinen PC lädt.

Pirate Bay hat Schätzungen zufolge 22 Millionen Nutzer.

In einem im Internet veröffentlichten Video-Clip nannte Sunde das Urteil „bizarr“ und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Zum geforderten Schadenersatz sagte er: „Wir können nicht zahlen und wir werden nicht zahlen.“

Die Härte des gefällten Urteils überraschte zahlreiche Prozess-Beobachter und Juristen; es wurde in dieser Art nicht erwartet; man glaubte, es fällt milder aus!

Quelle: focus.de

Siehe auch: stern.de

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: sueddeutsche.de

Siehe auch: mdr.de

Siehe auch: fm4.orf.at

Siehe auch: suedostschweiz.ch

Siehe auch: basicthinking.de

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