Sie befinden sich aktuell in den Heinkas News Blog-Archiven für den folgenden Tag 14.5.2009.
14.5.2009 von admin.
Die Website-Inhaber von “Pirate Bay” haben nach eigenen Angaben ein “kleines Konjunkturprogramm” ins Leben gerufen!
Diese Aktion ist mit folgendem Ziel gestartet: Hilfe für die Banken & Schaffung neuer Arbeitsplätze!
Nachzulesen ist das auf der Website www.internetavgift.se, zu der auch die Startseite von Pirate Bay verlinkt.
“Internetavgift” fordert zur Zahlung einer “Internet-Abgabe” auf, die dazu dienen soll, den gegen “Pirate Bay” verhängten Schadensersatz von über 3 Millionen Euro abzugleichen.
Es ist eine mathematische Formel eingefügt, mit der die zu zahlende Summe errechnet wird: Ergebnis = 1 Schwedenkrone; das entspricht 10 Cent; das wiederum ist der mögliche MindestBetrag, den man in Schweden per Banksystem überweisen kann. Eine KontoNummer ist auch genannt, auf die eingezahlt werden soll.
Das Ganze entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine (ganz klare und bewusste) “Boshaftigkeit”, die sich gegen das Stockholmer AnwaltsBüro Danowsky und Partner wendet, das im Pirate Bay-Prozess die MusikbranchenVereinigung IFPI vertreten hat.
Auf das Konto dieses AnwaltsBüros soll die angebliche “Internet-Abgabe” überwiesen werden. Das genannte AnwaltsBüro hat daraufhin eine mögliche Strafanzeige gegen “Pirate Bay” wegen des Tatbestands der “Belästigung” angekündigt.
Der Grund dafür: Für jede Überweisung von 10 Cent auf besagtes Konto berechnet die Bank eine Gebühr von 17 Cent!
Außerdem ist jeder Zahlungseingang im AnwaltsBüro akribisch zu registrieren!
Und weil er dort nicht ordnungsgemäß als Einnahme verbucht werden kann, ist der Rechtsanwalt Danowsky nach Ansicht von Steuerexperten verpflichtet, das Geld wieder an den Einzahler zurückzuüberweisen. Sollte er das nicht von sich aus tun, wird auf www.internetavgift.se empfohlen, eine entsprechende Rückforderung zu stellen und notfalls den Gerichtsvollzieher einzuschalten.
Das ist der derzeitige Sachstand auf der einen Seite!
Auf der anderen Seite, das Folgende betrifft also die “GegenSeite”, soll mittlerweile der Gerichtsvollzieher beauftragt worden sein, bei den im Pirate Bay-Prozess Verurteilten den MillionenschadensErsatz einzuziehen, obwohl das erstinstanzliche Urteil von allen Verurteilten mit Berufung angefochten worden und deshalb noch gar nicht rechtskräftig ist/sein kann!?
Alle Verteidiger haben BerufungsSchriften eingereicht. Es wiird die Wiederholung des erstinstanzlichen Prozesses beantragt, da dem Richter Befangenheit vorgeworfen wird.
Der offizielle Sprecher von “Pirate Bay” geht noch weiter und kündigt in seinem Blog einen Antrag auf Wiederholung des gesamten Ermittlungsverfahrens an: Weil nicht nur der Richter, sondern auch der Leiter der polizeilichen Ermittlungen enge Verbindungen zur Gegenseite gehabt habe.
Quelle: taz.de
heinkas Anmerkung: Dieser RechtsStreit ist offenbar lange noch nicht vorbei! Er nimmt mittlerweile “bizarre Formen” an!
Geschrieben in Rechtsstreit, Internetrecht, Web-News | Drucken | Keine Kommentare »