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GeldWäsche per WWW


heinka: Eines muss man ihnen ja lassen, den World Wide Web-Ganoven, einfallsreich sind sie immer wieder! Aber lesen Sie selbst das Folgende:

Es gibt eine neue Betrüger-Masche, vor der die Kasseler Sparkasse eindringlich warnt! Dabei wird die Gutgläubigkeit alleinstehender Männer mittleren Alters ausgenutzt! (heinka: Also mal nicht die Naivität und das “Helfer- bzw. ErziehungsSyndrom” der Frauen!!). ;)

Das unglaublich Perfide an diesem Trick: Auch die Opfer machen sich strafbar!! Es ist bereits einigen Männern so ergangen!!

Hier kurz die Umstände des Geschehens: Die Männer suchten über eine WWW-Partnerbörse eine Partnerin für´s Leben; es meldete sich eine junge Italienerin. Sie verstand es, von sich zu überzeugen und erweckte das Interesse besagter Männer. Nach kurzer Zeit kündigte die weibliche Bekannte einen Besuch bei dem männlichen Partner in Deutschland an. Da sie von einem (reichen!) Onkel Unterstützung bekäme, sei GELD überhaupt kein Problem, so schrieb sie. Der Einfachheit halber werde der (liebe!) Onkel das Geld auf das Konto des nunmehr Auserwählten überweisen.

Die Betroffenen sahen darin kein Problem, geschweige denn irgendeine Falle: Es gingen auch tatsächlich (satte!) 5000 Euro auf ihren Konten ein.

Kurz vor dem vereinbarten Treffen meldete sich dann die “Italienerin” erneut, und zwar per Telefon:

Ein großes Missgeschick sei ihr widerfahren; sie habe ihr Flugzeug verpasst und noch dazu sei ihr der Koffer gestohlen worden. Sie müsse einen neuen Flug buchen, wofür sie das Geld ihres Onkels benötige. Sie nannte dann den ahnungslosen Männern das entsprechend konkrete Institut für Geldtransfers (z. B.: Western Union), auf das diese die 5000 Euro einzahlen sollten und auch einzahlten.

Das war´s dann: Die betroffenen Männer hörten nie wieder etwas von der WWW-Partnerin! Aber, sie bekamen Post von der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf: GELDWÄSCHE!

Nach Angaben der Sparkasse wurden in vergleichbaren Fällen Bewährungsstrafen zwischen 15 und 18 Monaten ausgesprochen.

Und, wie das in der (komplizierten!) RechtsSprechung so ist, dass die Opfer das Geld in Unwissenheit gewaschen haben, schützt nicht zwingend vor einer Strafe!

Es gilt: Wer Geld auf sein Konto überwiesen bekommt, muss nachweisen können, von wem es stammt!

In den hier geschilderten Fällen stammte das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit von ebenfalls ahnungslosen Opfern! Möglicherweise haben diese ihre Zugangsdaten für´s Online-Banking preisgegeben!?

Es sei noch ergänzt, dass Ganoven über das Auktionshaus EBAY mit einem ganz ähnlichen Trick arbeiten: Vermeintliche Käufer überweisen für einen Artikel statt der vereinbarten fünf Euro “irrtümlich” 5000 Euro. Dann bitten sie darum, das Geld auf ein anderes Konto zurückzuüberweisen: Und irgendwann bekommt man Post vom STAATSANWALT.

QUINTESSENZ dieser fatalen Geschichte und zwei gut gemeinte Tipps von der SPARKASSE:

  • Wer den Verdacht hat, dass Schwarzgeld auf seinem Konto eingegangen ist, sollte umgehend die Polizei verständigen!!
  • Und: E-Mails, in denen nach der Geheimnummer oder den TAN-Nummern eines Kontos gefragt wird, immer ignorieren - keine BANK fragt danach!!

Quelle: hna.de

heinka: Nach meiner Meinung ist das eine sehr wichtige Information! Es kann gar nicht oft genug vor den Facetten von World Wide Web-Betrügern gewarnt werden!

Mein DANKESCHÖN für diese Infos geht an die SPARKASSE KASSEL!

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