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Umtauschrecht bei WWW-Handel

Dieser Eintrag stammt von admin Am 6.12.2009 @ 22:10 In Internetrecht, Unternehmen | Keine Kommentare

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich für eine Beschränkung der Rückgaberechte von Kunden bei Online-Geschäften ausgesprochen! Man fordert ein begrenztes Umtauschrecht für den WWW-Handel!

Offenbar ist es so, dass Kunden oftmals benutzte Artikel zurückschicken, die nicht mehr als neu verkaufbar sind. Diese Artikel landen dann notgedrungen auf dem Müll. Das sagte sinngemäß der Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der “Rheinpfalz am Sonntag”.

Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden soll ganz erheblich sein!

Martin Wansleben stellte fest, dass die Gesetzeslage dem Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit einräume.

Das kann so nicht hingenommen werden, da es aus wirtschaftlicher Sicht ein unhaltbarer Zustand sei!

Deshalb fordert Martin Wansleben von der EU, den Ausnahmekatalog für die Rückgabemöglichkeiten zu erweitern, was derzeit lediglich für Zeitungen und Zeitschriften gelte.

Wünschenswert sei es, dass die Gesetzgebung dahingehend geändert werde, dass das Widerrufsrecht für Artikel, die nur unbenutzt verkauft werden dürfen, nur gilt, wenn die Ware in der Originalverpackung zurückgegeben wird.

Quelle: [1] derstandard.at


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