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Tipp24 erfolgreich vor Gericht

Dieser Eintrag stammt von admin Am 13.11.2010 @ 10:26 In Sport&Spiele | Keine Kommentare


Tipp24 hat einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Halle errungen!

Der Web-Lotto-Anbieter [1] Tipp24 SE hatte in Sachsen-Anhalt geklagt. Dabei ging es um die Feststellung der Erlaubnisfreiheit für die Online-Vermittlung von Lotterien.

Nun hat das Verwaltungsgericht Halle festgestellt, dass zentrale Restriktionen seitens des Glücksspiel-Staatsvertrages für die Online-Vermittlung von Lotterien unanwendbar sind; es dafür also keiner Erlaubnis bedarf! (Das betrifft insbesondere Lotto 6 aus 49.)

Diese gerichtliche Feststellung entspricht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der zentrale Beschränkungen des Glücksspiel-Staatsvertrages in diesem konkreten Fall ebenfalls als unanwendbar erklärt hat/hatte.

In seinen Ausführungen erklärte das Hallenser Gericht, dass man die Regelungen in den unterschiedlichen Glücksspielbereichen nicht miteinander vergleichen kann/könne. Das Gericht stellte fest, dass trotz höherer Suchtgefahr bei den gewerblichen Automatenspielen und Pferdewetten in Deutschland eine wesentlich liberalere Reglementierung erfolgt als im Lotteriebereich.

Das Verwaltungsgericht Halle ging auch der Frage nach, ob es bei Lotterien mit bis zu zwei Ziehungen in der Woche überhaupt eine relevante Suchtgefahr geben könne: Nach eingehender Prüfung, Befragung und Recherche kam man zu dem Ergebnis, dass das Lottospielen an sich kein erhebliches Suchtproblem begründe.

Quelle: [2] welt.de

heinkas Anmerkung:

Ich begrüße diese Entscheidung! Ich finde die Begründung, warum und weshalb man Online-Lotto nicht mehr spielen darf/kann/sollte “an den Haaren herbeigezogen”, wirklich. Sie ist einfach für mich in keinster Weise überzeugend…

Dann sollte man nämlich beispielsweise auch ganz konsequent gegen alle Rauchwaren- und Alkoholangebote vorgehen!


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[2] welt.de : http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article10904256/Internet-Lottofirma
-Tipp24-erringt-Erfolg-vor-Gericht.html

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