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Zahnarztpreisvergleich im WWW möglich

Dieser Eintrag stammt von admin Am 2.12.2010 @ 20:06 In Gesundheit, Heinkas News | Keine Kommentare


Die Internet-Plattform “[1] 2te-zahnarztmeinung.de” führte dazu, dass es zu einem Rechtsstreit dahingehend gekommen ist/war, ob Kostenbehandlungspläne von Zahnärzten dort zwecks Vergleich mit Kostenbehandlungsplänen anderer Zahnärzte eingestellt werden dürfen oder nicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu jetzt ein Urteil gefällt, das da sinngemäß lautet:

Ein Preisvergleich von Zahnarztmeinungen ist rechtens - auch, wenn dieser im Internet angeboten wird. Es liegt kein Verstoß gegen das Berufsrecht vor.

Alle interessierten Patienten können also auch weiterhin über diesen Web-Weg hilfreiche Informationen zu zahnärztlichen Behandlungskosten bekommen. Das angebotene Geschäftsmodell von “2te-zahnarztmeinung.de” dient den Interessen anfragender Patienten.

Ein berufsunwürdiges Verdrängen von anderen Zahnärzten aus ihrer Behandlungstätigkeit liegt gemäß Auffassung des BGH nicht vor.

Mit dieser Entscheidung wurde die Unterlassungsklage zweier in Bayern tätiger Zahnärzte gegen dieses Internet-Angebot abgewiesen.

Der BGH widerspricht außerdem damit der Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) München, das in der Vorinstanz besagter Unterlassungsklage zweier Zahnärzte gegen die Internet-Plattform “2te-zahnarztmeinung.de” stattgegeben hatte.

Quelle: [2] heute.de

Siehe auch: [3] netzwelt.de/news

Siehe auch: [4] ratschlag24.com

Siehe auch: [5] intern.de

 Update am 03.12.2010: Dieses Video zum Thema sollte man sich mal anschauen:

[6] BGH erlaubt Zahnarzt-Online-Börse!


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[1] 2te-zahnarztmeinung.de: http://www.2te-zahnarztmeinung.de/
[2] heute.de: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,8160679,00.html
[3] netzwelt.de/news: http://www.netzwelt.de/news/84945-bgh-zahnarzt-preisvergleich-netz-zulaessig.htm
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[4] ratschlag24.com: http://www.ratschlag24.com/index.php/bgh-kostenvergleich-im-internet-ist-rechten
s-_104180/

[5] intern.de : http://www.intern.de/internet-news/8584-bgh-zahnarztpreisvergleich-ist-zulaessig
.html

[6] BGH erlaubt Zahnarzt-Online-Börse: http://www.youtube.com/watch?v=xRkPqJadYbU&feature=player_embedded

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