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8.10.2009 von admin.
Es gab in den vergangenen Tagen zahlreiche Phishing-Angriffe auf E-Mail-Konten!
Folgende Anbieter waren/sind davon betroffen: Hotmail, Google, Yahoo, AOL.
Folgende Anbieter sind davon nicht betroffen: GMX, Web.de, T-Online.
Man geht davon aus, dass derzeit ca. 30.000 E-Mail-Adressen - einschließlich der dazugehörigen Passwörter - ungeschützt durch´s World Wide Web “geistern”!
Man unterscheidet zwei Arten von PHISHING:
1 Die Betrüger gelangen mit Hilfe von Trojaner-Software, die meistens in E-Mails verpackt ist, auf fremde Rechner, um dort Festplatten-Daten auszuspähen.
2 Die Betrüger gelangen durch fingierte E-Mails, die oftmals denen von bekannten Web-Anbietern zum Verwechseln gleichen, auf fremde Rechner. Über besagte E-Mails erfolgt eine Aufforderung, dass der betroffene und ahnungslose User Daten in eine mitgesandte Maske eingeben solle, worüber dann krimineller Zugriff auf Passwörter, PIN-Nummern u. a. ermöglicht wird.
Hat man derzeit keinen Zugriff auf sein E-Mail-Postfach, so könnte es sein, dass man ein Opfer dieser groß-angelegten E-Mail-Konten-Phishing-Attacke geworden ist!
Quelle: sueddeutsche.de
Siehe auch: bild.de
Siehe auch: welt.de
Siehe dazu auch: tagesschau.de
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29.8.2009 von admin.
Der Streit um die Website www.margit-wild.de ist noch nicht beigelegt!
Mittlerweile gibt es zwei Seiten im World Wide Web, nämlich die eben genannte und www.margitwild.de!
Um die erstgenannte Website hält “das Gezerre” an!
Da der Inhaber und jetzige Betreiber dieser Website bisher noch nicht bereit war einzulenken, wurde anwaltlicherseits von der Gegenseite eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die die Rechte des neuen Website-Inhabers klar und deutlich einschränkt.
In einer entsprechenden Meldung heißt es:
“Per Einstweiliger Verfügung wurde Meier untersagt, „im Internet den Domainnamen „margit-wild.de“ zu benutzen und/oder reserviert zu halten und/oder zu verwenden oder verwenden zu lassen“. Bei einem Verstoß gegen die richterliche Anordnung droht – der Pressemitteilung zufolge – ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.”
Dagegen will der jetzige Betreiber der Website www.margit-wild.de Widerspruch einlegen.
Wie also diese Angelegenheit ausgehen wird, derzeit kann man das noch nicht sagen!
Quelle: regensburg-digital.de
Siehe auch: tldnews.de
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17.8.2009 von admin.
Es ist und bleibt pikant und auch ein klein wenig peinlich, die Sache betreffs der Website ….wild.de!
Derzeit sieht es so aus, als ob es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen würde!
Der jetzige Inhaber der Domain www.margit-wild.de und Betreiber der gleichnamigen Website sieht es nicht ein, diese rechtmäßig auf dem freien Domain-Markt erworbene und bezahlte DOMAIN so ohne weiteres wiederherzugeben!
Er geht sogar noch einen Schritt weiter: Er schlägt allen Ernstes vor, man könne besagte Website doch gemeinsam betreiben, da sich die beiderseitig vorhandenen Interessen und Absichten gar nicht sooo stark voneinander unterscheiden würden.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung scheint wohl unweigerlich in dieser Sache anzustehen!?
Nun gibt es auch schon böse Gerüchte, wieso, warum, weshalb und auf welchem (Um)Wege es überhaupt zum Löschen der NamensDomain www.margit-wild.de gekommen ist!
Ab morgen schon soll es die neue Website www.margitwild.de geben!?
Quelle: regensburg-digital.de
Siehe auch: tvaktuell.com
Siehe auch: tz-online.de
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13.8.2009 von admin.
Die SPD-Abgeordnete Margit Wild ist nach dem Bekanntwerden der Pornoattacke auf ihre ehemalige Website www.margit-wild.de sofort zu einem Fachanwalt für Internet-Recht gegangen. Sie will diese unübersehbar zweckentfremdete Nutzung dieser Website verständlicherweise nicht dulden.
Die o. g. Domain soll versehentlich gelöscht worden sein, ohne dass das Margit Wild wusste. Daraufhin hat sie ein anderer Nutzer gekauft, um genau darüber EINDEUTIGES anzubieten, das allerdings mit politischen Inhalten der SPD sehr wenig zu tun hat. Der jetzige Domain-Inhaber und Website-Betreiber ist bereits ermittelt, und es dürfte nun eigentlich nicht mehr lange dauern und alles ist wieder im LOT, oder!?
P. S.: Derzeit sieht diese Website wirklich nicht besonders gut aus…
…bzw. sie spricht eine sehr eindeutige Sprache!
Der Bekanntheitsgrad der SPD-Abgeordneten Margit Wild allerdings, der dürfte sich dadurch auch nicht gerade verschlechtert haben… ;)… so denke ich zumindest!?
Quelle: mittelbayerische.de
Siehe auch: shortnews.de
Siehe auch: ramasuri.de
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11.8.2009 von admin.
Das kommt mir doch echt bekannt vor! Das habe ich doch kürzlich erst gelesen! Es gab doch erst kürzlich einen ganz ähnlichen (Vor)Fall!
Hier nun das Wichtigste aus dieser Meldung:
Wer den InternetAuftritt der Regensburger LandtagsAbgeordneten Margit Wild (SPD) aufruft, der bekommt nicht das angezeigt, was er erwartet:
Auf www.margit-wild.de findet man derzeit nicht die Website der Regensburger SPD-Chefin, sondern eine Seite mit der Aufschrift “DEICHLUDER.DE” und es ist offensichtlich, dass hier keine politischen INHALTE rübergebracht werden sollen!?
Das derzeitige IMPRESSUM dieser Website verweist auf einen Betreiber in der Tschechischen Republik!? Es scheint sich um ein WebPortal für sehr freizügig-offenherzige “PartnerSuche” zu handeln!?
Wieso und warum solch ein INHALT auf dieser NAMENSDOMAIN angezeigt wird, das ist derzeit noch völlig unklar! Auch, wer ggbf. hinter dieser unschönen Attacke steckt!?
Quelle: regensburg-digital.de
Ein ganz ähnlicher Vorfall wird geschildert: HIER und HIER.
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4.5.2009 von admin.
Um über den Ausgang einer Sammelklage aus 2008 zu informieren, schreibt derzeit der Domain-Registrar Network Solutions (NSI) viele seiner Kunden an! Das Ergebnis dieser Sammelklage besteht darin, dass die auf diesem Wege Informierten Geld von NSI erhalten bzw. einen geldwerten Vorteil!
Verschiedene Kläger hatten zu Beginn des Jahres 2008 Klage gegen Network Solutions erhoben, weil der Verdacht bestand, dass NSI als “Front-Runner” agiert, um angeblich gegen das Problem des “Domain-Tastings” vorzugehen.
Das Folgende soll praktiziert worden sein:
NSI stellte als Registrar eine Whois-Schnittstelle zur Verfügung, über die der Status von Domains abgefragt werden konnte. Bei jeder Suche eines möglichen Domain-Käufers nach einer noch freien Domain, wurde diese Domain von NSI “vorsichtshalber” registriert, wenn der Suchende sie nicht umgehend selbst registriert hatte. Hatte sich der Domain-Interessent im Laufe der nächsten vier Tage nun doch noch für die Registrierung eben dieser Domain entschieden, so erhielt er den Hinweis, dass die Anmeldung ausschließlich und nur über NSI erfolgen könne; relativ hohe RegistrierungsPreise waren dabei inbegriffen und zwingend zu zahlen.
Network Solutions erklärte dazu, diese Praxis lediglich zum Schutz eingeführt zu haben. Es sollte damit verhindert werden, dass die nachgefragte Domain von einem Domain-Taster nur für die kostenlose Phase der “Grace Period” (fünf Tage) für WerbeZwecke anmeldet wird.
Jedoch fühlte sich eine übergroße Anzahl der Domain-Interessenten durch dieses Vorgehen genötigt. Sie hatten ganz kurz nach Prüfung einer Domain keine andere Wahl mehr, als bei eben diesem relativ teuren Provider auch zu registrieren. Infolge dessen wurde unter anderem wegen des Verstoßes gegen das kalifornische Wettbewerbsrecht geklagt.
Im Ergebnis des Rechtsstreites kam es zu einer SchlichtungsVereinbarung, in der NSI nach wie vor beteuert, betreffs der erhobenen Vorwürfe unschuldig zu sein.
Gleichzeitig jedoch hat man zugestimmt, ca. 875.000 Dollar für alle Domain-Käufer bereitzustellen, die zwischen Dezember 2007 und März 2008 Domains auf diesem Wege bei NSI registrieren ließen. Angesichts der insgesamt über 160.000 betroffenen Domains ist es fraglich, ob alle Kunden über diesen Weg entschädigt werden können.
Zu hoffen ist jedoch, dass dieses Beispiel ähnliches “fürsorgliches Verhalten” seitens der Domain-Registrare ein für alle Mal verhindert!
Quelle: intern.de
Siehe auch: domain-recht.de
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22.2.2009 von admin.
heinka: Da ich selbst schon betroffen war und auch derzeit erneut und ganz aktuell zweifelhafte Geldforderungen über´s WWW per E-Mail erhalte, möchte ich alle meine verehrten Leserinnen und Leser unbedingt auf den folgenden Artikel hinweisen: Die schwarze Liste des Internets
Man kann es sich gar nicht oft genug durchlesen! Und wenn man erstmal solch´ Schreiben von zweifelhaften Anbietern bekommen hat, dann ist es doch tatsächlich so, dass man sich verzweifelt und immer wieder die Frage stellt: “Habe ich nicht doch irgendwann diese oder diese Website besucht und dort das oder das gemacht und vielleicht doch etwas eingegeben!?”
Es ist schon eine raffinierte Strategie und Taktik, ein durchaus ausgeklügeltes Konzept, das dabei immer wieder angewendet wird! Und hätte ich nicht Rechtsbeistand in der eigenen Familie, dann würde auch ich immer wieder in die Fallen der zur o. g. schwarzen Liste gehörenden kriminellen Anbieter hereinfallen! ;(
Quelle: pcwelt.de
Nachfolgende ein paar Auszüge aus dem o. g. Artikel “Die schwarze Liste des Internets“:
“Nepper, Schlepper, Bauernfänger - sie lauern nicht nur im echten Leben, sondern auch im Web. Sie haben alle ein gemeinsames Interesse: Geld zu verdienen – an Ihnen.”
“Abzock-Websites werben damit, Inhalte zu jeweils einem prominenten Thema zu bieten, etwa Tauschbörsen, Hausaufgaben, Kochrezepten, Ahnenforschung, Lehrstellen oder Kinder-Malvorlagen. Die Gestaltung der Websites erweckt bei vielen Anwendern den Eindruck, als seien diese Inhalte gratis - nach vorheriger Registrierung mit Name und Adresse. Doch wer seine Daten eintippt, erhält einige Wochen später eine Rechnung. Denn er habe, so der Inhalt des Begleitschreibens, ein Abo abgeschlossen – zahlbar für ein oder zwei Jahre im Voraus. Wer nicht zahlt, wird mit Mahnungen, Anwaltsschreiben und Briefen von Inkasso-Unternehmen überhäuft, was die Kosten – zumindest auf dem Papier – immer weiter nach oben treibt.”
“Wenn Sie Opfer einer Abzock-Website geworden sind und eine Rechnung erhalten, heißt es in erster Linie – Ruhe bewahren. Denn auch wenn es sich um keinen Betrug seitens des Anbieters handelt, so heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.”
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26.12.2008 von admin.
Netbooks - heute sind sie in aller Munde! Sehr schnell haben diese “Kleinklapprechner” die Herzen vieler User erobert!
Nun gibt es offenbar rechtlichen Ärger betreffs des Begriffs “Netbook” als Beschreibung einfacher Subnotebooks!
Wie das Mobilportal jkontherun berichtet, verschickt die auf Patent- und Markenrecht spezialisierte Londoner Anwaltskanzlei Origin Intellectual Property derzeit Unterlassungsanordnungen an Webseitenbetreiber, die den Begriff “netbook” verwenden.
In dem Schreiben wird den Betroffenen erklärt, dass man die Firma Psion PLC vertrete, die die “netbook”-Markenrechte für den Bereich “Laptop Computer” in den USA, Europa, Kanada, Singapur und Hongkong inne habe.
Es wird eine Frist bis Ende März 2009 eingeräumt; bis dahin sind die betroffenen Websites umzubenennen.
Quelle: heise.de
Siehe auch: golem.de
Oder auch: winfuture.de
Siehe auch: pocketbrain.de
Siehe auch: basicthinking.de
Persönliche Anmerkung: Vielleicht war es ja doch nicht sooo unklug, sich die folgenden Domains zu sichern:
kleinklapprechner.de und kleinklapprechner.com
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