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Archiv der Kategorie Rechtsstreit

Google im Visier


Für GOOGLE wird es ernst!

Insgesamt haben sich 38 US-Bundesstaaten um den Generalstaatsanwalt von Connecticut, Richard Blumenthal, zusammengefunden und wollen und werden gegen diesen Internet-Konzern vorgehen. Im Focus und in der Kritik steht die “Daten-Sammelwut” von GOOGLE.

Schon seit Wochen soll Richard Blumenthal für seine Pläne, also sein Vorgehen gegen GOOGLE, geworben haben.

Man will herausfinden, ob und in welchem Maße GOOGLE mit der Aufzeichnung von ungesicherten WLAN-Verbindungen bei seinem Street-View-Project gegen geltendes Recht verstößt/verstoßen hat. Es wurden nämlich dabei nicht nur Straßenzüge fotografiert, sondern auch Daten aus unverschlüsselten Funk-Netzwerken aufgezeichnet. Das ist brisant und erregt starken öffentlichen Protest, weil sich darunter auch Website-Passwörter oder sogar Keditkarten-Nummern befinden können.

Zudem wird seitens des Generalstaatsanwaltes, Richard Blumenthal, auch die oftmals unzureichende Google-Kooperationsbereitschaft deutlich gerügt.

Zu den o. g. 38 US-Bundesstaaten gehören beispielsweise: New York, Mississippi, Oregon, Washington, Kansas, Montana.

Quelle: focus.de

Wer die Wahl hat, hat die Qual

“BROWSER-WAHL”, so heißt das aktuelle Stichwort!

Sie haben sich geeinigt:

Der Softwareriese Microsoft und die Europäische Wettbewerbsbehörde haben den Browser-Rechtsstreit beendet! Sie haben sich geeinigt:

Ab sofort wird Microsoft innerhalb der Europäischen Union bei Verwendung seiner Betriebssysteme den Einsatz unterschiedlicher Browser-Software zulassen!

Das heißt also, dass die Verwendung des Betriebssystems WINDOWS nicht mehr zwingend mit der Verwendung des Internet Explorers gekoppelt sein wird! Künftig soll es möglich sein, andere Browser zu installieren und zu betreiben.

Im Falle einer Nichterfüllung der abgeschlossenen Einigung werden Microsoft sehr hohe Strafen angedroht.

Die EU-Kommission hat das laufende Kartellverfahren gegen Microsoft eingestellt, das infolge von Beschwerden anderer Softwarehersteller bei der europäischen Wettbewerbsbehörde eröffnet worden war.

Es wird jedoch in Brüssel weiter gegen den Web-Giganten Microsoft wegen der Offenlegung von Softwareschnittstellen ermittelt.

Quelle: sueddeutsche.de

Siehe auch: de.euronews.net

Siehe auch: umweltruf.de/news

Siehe auch: wirtschaftsblatt.at

Siehe auch: googlewatchblog.de

Siehe auch: basicthinking.de/blog

Siehe auch: winfuture.de/news

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: zdnet.de/news

Siehe auch: shortnews.de

Siehe auch: futurezone.orf.at

Siehe auch: bild.de

Pirate Bay


Die Website-Inhaber von “Pirate Bay” haben nach eigenen Angaben ein “kleines Konjunkturprogramm” ins Leben gerufen!

Diese Aktion ist mit folgendem Ziel gestartet: Hilfe für die Banken & Schaffung neuer Arbeitsplätze!

Nachzulesen ist das auf der Website www.internetavgift.se, zu der auch die Startseite von Pirate Bay verlinkt.

“Internetavgift” fordert zur Zahlung einer “Internet-Abgabe” auf, die dazu dienen soll, den gegen “Pirate Bay” verhängten Schadensersatz von über 3 Millionen Euro abzugleichen.

Es ist eine mathematische Formel eingefügt, mit der die zu zahlende Summe errechnet wird: Ergebnis = 1 Schwedenkrone; das entspricht 10 Cent; das wiederum ist der mögliche MindestBetrag, den man in Schweden per Banksystem überweisen kann. Eine KontoNummer ist auch genannt, auf die eingezahlt werden soll.

Das Ganze entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine (ganz klare und bewusste) “Boshaftigkeit”, die sich gegen das Stockholmer AnwaltsBüro Danowsky und Partner wendet, das im Pirate Bay-Prozess die MusikbranchenVereinigung IFPI vertreten hat.

Auf das Konto dieses AnwaltsBüros soll die angebliche “Internet-Abgabe” überwiesen werden. Das genannte AnwaltsBüro hat daraufhin eine mögliche Strafanzeige gegen “Pirate Bay” wegen des Tatbestands der “Belästigung” angekündigt.

Der Grund dafür: Für jede Überweisung von 10 Cent auf besagtes Konto berechnet die Bank eine Gebühr von 17 Cent!

Außerdem ist jeder Zahlungseingang im AnwaltsBüro akribisch zu registrieren!

Und weil er dort nicht ordnungsgemäß als Einnahme verbucht werden kann, ist der Rechtsanwalt Danowsky nach Ansicht von Steuerexperten verpflichtet, das Geld wieder an den Einzahler zurückzuüberweisen. Sollte er das nicht von sich aus tun, wird auf www.internetavgift.se empfohlen, eine entsprechende Rückforderung zu stellen und notfalls den Gerichtsvollzieher einzuschalten.

Das ist der derzeitige Sachstand auf der einen Seite!

Auf der anderen Seite, das Folgende betrifft also die “GegenSeite”, soll mittlerweile der Gerichtsvollzieher beauftragt worden sein, bei den im Pirate Bay-Prozess Verurteilten den MillionenschadensErsatz einzuziehen, obwohl das erstinstanzliche Urteil von allen Verurteilten mit Berufung angefochten worden und deshalb noch gar nicht rechtskräftig ist/sein kann!?

Alle Verteidiger haben BerufungsSchriften eingereicht. Es wiird die Wiederholung des erstinstanzlichen Prozesses beantragt, da dem Richter Befangenheit vorgeworfen wird.

Der offizielle Sprecher von “Pirate Bay” geht noch weiter und kündigt in seinem Blog einen Antrag auf Wiederholung des gesamten Ermittlungsverfahrens an: Weil nicht nur der Richter, sondern auch der Leiter der polizeilichen Ermittlungen enge Verbindungen zur Gegenseite gehabt habe.

Quelle: taz.de

heinkas Anmerkung: Dieser RechtsStreit ist offenbar lange noch nicht vorbei! Er nimmt mittlerweile “bizarre Formen” an!

Google hat Ärger

Der WEB-Gigant GOOGLE befindet sich im Rechtsstreit!

Der amerikanische Software-Entwickler, Erich Specht, beansprucht den Namen “Android“, den Google für sein Smartphone-Betriebssystem verwendet, für sich bzw. sein Unternehmen Android Data Corp.

Bereits im Jahre 1998 und 2002 ließ sich Specht die Namen “Android” und “Android Data” markenrechtlich schützen. Deshalb hat Specht Klage gegen Google und weitere 46 Technologieunternehmen der Open Handset Alliance eingereicht; er fordert ca. 100 Millionen Dollar Schadenersatz.

Als erste Reaktion darauf soll GOOGLE erklärt haben, dass man sich gegen die geforderten Ansprüche wehren werde. Unter den Beklagten finden sich auch Motorola, T-Mobile, Toshiba, Samsung und Vodafone.

Google wollte die nunmehr umstrittene Bezeichnung im Jahre 2007 rechtlich schützen lassen, weil man davon ausging, dass die Firma Android Data Corp. aufgelöst worden sei.

Quelle: futurezone.orf.at

Siehe auch: googlewatchblog.de

Siehe auch: shortnews.de

Siehe auch: die-topnews.de

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: maclife.de

Siehe auch: gulli.com

Siehe auch: pocketbrain.de

Siehe auch: zdnet.de

heinka: Wie diese Sache ausgeht, darauf bin ich wirklich gespannt! Die Medien und das WWW werden uns mit Sicherheit auf dem Laufenden halten!

Also doch


Also doch; es muss gezahlt werden!

Auch für einen beruflich genutzten internetfähigen Computer sind Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu zahlen!

Bereits das Bereitstellen der Möglichkeit, Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übers WWW zu konsumieren, kostet Geld! Es ist dabei völlig unerheblich, ob man diese Möglichkeit nutzt oder es sein lässt!

In einem aktuellen Urteil dazu argumentiert man in etwa wie folgt:

“Ein Computer mit Internetanschluss sei ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, für das laut Staatsvertrag Gebühren zu zahlen seien. Es reiche, dass der Kläger den Rechner zum Empfang der Programme bereithalte. Ob er diese Möglichkeit tatsächlich nutze, sei nicht wesentlich.”

Das gilt nur dann nicht, wenn man Gebühren für Fernsehen oder Radio bereits zahlt bzw. in einem beruflich genutzten Auto ein Radio hat, für das schon Gebühren gezahlt werden.

Quelle: faz.net

Siehe auch: ad-hoc-news.de

Siehe auch: connect.de

Siehe auch: die-topnews.de

Siehe auch: winfuture.de

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: sueddeutsche.de

Siehe auch: focus.de

Patente verletzt?

Es ist ein Rechtsstreit um die MultiplayerTechnologie der Xbox von Microsoft entbrannt!

Das Unternehmen Paltalk Holdings hat Microsoft auf Zahlung von 90 Millionen US-Dollar verklagt. Der Vorwurf lautet, dass Microsoft mit der Technik des MultiplayerModus der Xbox, vor allem jedoch mit dem ActionSpiel Halo, gegen zwei Paltalk Holdings-Patente verstoße!

Paltalk Holdings hat besagte Technik-Patente dereinst von MPath gekauft - nach Angaben eines Microsoft-Anwalts für rund 200.000 US-Dollar.

Der Anwalt erklärte, dass die Patente nicht viel wert seien; zumindest keine 90 Millionen US-Dollar.

Quelle: golem.de

Microsoft gegen TomTom

Da es trotz zahlreicher Bemühungen bisher zu keiner gütlichen Einigung gekommen ist, verklagt nun das Softwareunternehmen Microsoft den NavigationsgeräteHersteller TomTom.

Der Vorwurf seitens Microsoft lautet, dass TomTom mit seinen auf Linux basierenden Auto-Navigationsgeräten gegen insgesamt acht Microsoft-Patente verstoßen würde. Fünf dieser Patente gehören in den Bereich der Navigationstechnik; drei davon in den Bereich des Dateimanagements, konkret in den des Dateisystems FAT.

Microsoft verlangt Schadenersatz für ausgebliebene Lizenzzahlungen und will außerdem ein Importverbot erwirken für die o. g. TomTom-Navigationsgeräte, die gegen die Microsoft-Patente verstoßen.

Quelle: winfuture.de

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: zdnet.de

Siehe auch: tutsi.de

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